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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2018 - L 10 VE 1/15   

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https://dejure.org/2018,86649
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2018 - L 10 VE 1/15 (https://dejure.org/2018,86649)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.07.2018 - L 10 VE 1/15 (https://dejure.org/2018,86649)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - L 10 VE 1/15 (https://dejure.org/2018,86649)
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  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2018 - L 10 VE 1/15
    Grundlage für die Bemessung des GdS bilden für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 die vom jeweils zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP), die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als antizipierte Sachverständigengutachten eine rechtsnormähnliche Wirkung hatten (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2003, B 9 SB 3/02 R; Beschluss vom 24. April 2008, B 9 VJ 7/07 B), und seit dem 1. Januar 2009 die auf der Grundlage von § 30 Abs. 16 BVG erlassene Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (VMG).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9 VJ 7/07 B

    Anwendbarkeit der AHP bei der MdE-Festsetzung nach dem Anti-D-Hilfegesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2018 - L 10 VE 1/15
    Grundlage für die Bemessung des GdS bilden für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 die vom jeweils zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP), die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als antizipierte Sachverständigengutachten eine rechtsnormähnliche Wirkung hatten (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2003, B 9 SB 3/02 R; Beschluss vom 24. April 2008, B 9 VJ 7/07 B), und seit dem 1. Januar 2009 die auf der Grundlage von § 30 Abs. 16 BVG erlassene Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (VMG).
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